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Wer muss sich über Studielink bewerben?

1.)
Einige Hochschulen nehmen nicht an Studielink teil
, d.h. dort muss man sich in jedem Fall direkt bei der Hochschule bewerben.
Eine Liste der an Studielink teilnehmenden Universitäten und Fachhochschulen findet man
hier.

Trotzdem kann es an den genannten Hochschulen Ausnahmen in einzelnen Studiengängen geben, z.B. wenn man sich für bestimmte deutschsprachige Studiengänge oder bestimmte Masterstudiengänge bewirbt. Das kann konkret so aussehen, dass man sich an einer Hochschule xy in den Studiengängen mit Unterrichtssprache Niederländisch über Studielink bewerben muss, die Bewerbung für die dortigen internationalen Studiengänge jedoch nur direkt bei der Hochschule zu erfolgen hat. Da es an einigen Hochschulen gleiche Studienangebote mit unterschiedlicher Unterrichtssprache gibt, kann dieser Umstand zu Fehlanmeldungen führen.

Im Laufe einer Anmeldung über Studielink wird man unter Schritt 3 der Anmeldung eventuell darauf hingewiesen, dass die Zielhochschule nicht an Studielink teilnimmt. Eine Bewerbung direkt bei der Hochschule ist also erforderlich. Auch wenn man bei der Bewerbung eine solche Meldung nicht erhält, sollte man sich auf der Hochschulwebsite rückversichern.


2.)
Einige Hochschulen wünschen zusätzlich zur zentralen Bewerbung über Studielink noch einmal eine gesonderte Bewerbung direkt bei der Hochschule selbst. Dies ist zum Beispiel auch dann oft der Fall, wenn eine Zulassungsprüfung über die Vergabe der Studienplätze entscheidet, z.B. bei Logopädie.

Leider weist Studielink einen im Verlauf der zentralen Bewerbung auf diesen Umstand nicht hin.


3.)
Für die zulassungsbeschränkten Fächer, d.h. die Fächer mit sog. Numerus fixus, sollte man sich in jedem Fall zentral über Studielink anmelden, auch wenn die Hochschule nicht an Studielink teilnimmt.

Eine Liste der Fächer bzw. Hochschulen mit Numerus fixus findet man hier:
Fachhochschulen
Universitäten

Um die Zulassungschancen in den zulassungsbeschränkten Fächern zu optimieren, sollte man sich die Bewerberzahlen aus den vorherigen Jahren ansehen. Für einige oft angefragte Studienfächer findet man sie auf dieser Website im Untermenü Zulassungsbeschränkung.

Andere Arten von Zulassungsbeschränkungen gibt es nur in wenigen Fächern, z.B. in Fächern, wo eine vorherige Zulassungsprüfung erfolgt (z.B. Kunst- und Designstudiengänge, Logopädie).

Für die Numerus fixus Fächer/Hochschulen gilt als Bewerbungsschluss für die zentrale Bewerbung der 15. Mai.

Im Verlaufe der Bewerbung über Studielink sieht man dann recht schnell, ob man sich in den zulassungsbeschränkten Fächern auch an mehreren Hochschulen bewerben kann. Eine zusätzliche Bewerbung ''vorbei an Studielink'' an noch mehr Hochschulen direkt macht keinen Sinn.

Beispiele:
-An allen acht Unis mit Humanmedizin besteht in der Regel ein Numerus fixus. Via Studielink kann man sich an maximal vier Universitäten bewerben. Bewirbt man sich zusätzlich noch an den restlichen vier Unis direkt, wird die Bewerbung nicht verarbeitet. Ähnlich wie in Deutschland (Bewerbung über die ZVS an maximal sechs Unis) ist auch in NL die Anzahl der Unis, bei denen ich mich bewerben kann, begrenzt.
-Im Fach Psychologie besteht oft nicht an allen der zehn anbietenden Unis ein Numerus fixus, d.h. einige Unis rechnen mit zu vielen Bewerbern, andere nicht. Bewerbe ich mich derzeit über Studielink für einen Uni mit Numerus fixus, kann ich nur eine Hochschule angeben (nicht vier wie bei Humanmedizin). Zusätzlich kann ich mich aber zur Sicherheit noch an einer Uni mit Psychologie bewerben, bei der kein Numerus fixus besteht.



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