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FAQ

1.)
'Vor kurzem haben Sie auf Studielink einen Immatrikulationsantrag bei einer Universität oder Fachhochschule gestellt. Die IB-Groep hat versucht, die angegebenen persönlichen Angaben in den eigenen Registern und im amtlichen Melderegister (GBA - Gemeentelijke Basis Administratie) zu kontrollieren. Dieser Versuch blieb erfolglos. Studielink benötigt diesen Nachweis Ihrer Identität allerdings. Wir bitten Sie daher, unverzüglich eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses zu schicken an: CBAP c/o Studielink Postfach 30157 9700 LJ Groningen Niederlande.''

-> Studielink hat keinen Zugriff auf ausländische Melderegister und kann deshalb keinen Adressabgleich vornehmen. Wichtiig ist, dass man gegenüber der Hochschule, bei der man sich bewirbt, seine Daten etwa in Form einer Kopie des Personalausweises nachweist. Wenn man die Hochschule anschreibt, sollte man zur Sicherheit eine Kopie seiner Studielink-Bewerbung mit beifügen.

2.)
Ich finde meinen Studiengang bei Studielink nicht.

-> In der Regel benutzt Studielink die niederländischen Namen der Studiengänge, d.h. zum Beispiel ist Humanmedizin dort als ''Geneeskunde'' aufgeführt. Falls man sich nicht sicher ist, welche Bezeichnung der Studiengang trägt, sollte man sich auf der Hochschulwebsite genau erkundigen. Dort ist oft auch eine entsprechende Codenummer angegeben.
Es kann aber auch sein, dass die Hochschule, für die man sich bewerben will, nicht an Studielink teilnimmt oder dass es an der Hochschule bestimmte Studiengänge gibt, für die man sich nicht über Studielink bewerben kann.

3.)
Ich möchte zum Februar hin mit dem Studium beginnen, bei Studielink ist aber nur der September als Studienbeginn angegeben.

-> In jedem Fall einer Bewerbung sollte man sich zuvor direkt auf der Website der betreffenden Hochschule informieren, welche Bewerbungsart für welchen Studiengang und Studienbeginn die Richtrige ist. Es kann also an einer Hochschule vorkommen, dass man sich z.B. für die niederländischsprachigen Studiengänge zentral über Studielink bewerben muss, für die deutsch- oder englischsprachigen Studiengänge ist dort hingegen nur eine Bewerbung über die Hochschulwebsite selbst möglich.
Falls man bei der Bewerbung über Studielink aber mal einen Fehler gemacht hat oder sich umentscheidet, kann man auch jederzeit noch seinen Immatrikulationsantrag zurückziehen (um dann z.B. anschließend einen neuen zu stellen).

4.)
Ich habe mich für einen Studiengang über Studielink beworben und jetzt sehe ich, dass es sich um das Studienprogramm in Niederländisch handelt. Ich wollte aber die deutschsprachige Studienvariante wählen.

-> In einem solchen Fall sollte man seinen Immatrikulationsantrag über Studielink zurückziehen und sich dann genau auf der Website der anbietenden Hochschule erkundigen, ob für das deutschsprachige Programm nicht nur eine Bewerbung über deren Website vorgesehen ist.

5.)
Wann erhalte ich Nachricht direkt von der Hochschule, für die ich mich über Studielink beworben habe?

-> Hierzu liegen leider noch nicht genügend Informationen vor, es kann aber sicherlich schon einige Wochen dauern. Falls man sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewirbt, muss sowieso erst das Losverfahren abgewartet werden, wenn zu viele Bewerbungen eingegangen sind. Das Ergebnis des Losverfahrens steht erst Mitte Juli fest.
In jedem Fall kann man aber über seinen Studielink-Account den Sachstand der Bearbeitung jeweils einsehen.

6.)
Ich habe folgende Mail erhalten: ''Die Hochschuleinrichtung bittet Sie, an einem Sprachtest teilzunehmen. Mit freundlichen Grüßen, Studielink Diese Nachricht bezieht sich auf folgenden Studiengang:... ''

-> Handelt es sich um einen Studiengang mit der Unterrichtssprache Niederländisch, sollte man zunächst auf der Website der Hochschule abklären, ob dort ein Sprachtest angeboten wird und welches Sprachzertifikat man für den Studiengang genau benötigt. So kennt zum Beispiel der NT2-Sprachtest verschiedene Niveaus. Zudem kann man sich bei Konkurrenzanbietern informieren und die Preise entsprechender Sprachkurse vergleichen. Der eigentliche Nachweis eines entsprechenden Sprachzertifikates hat aber in der Regel erst direkt bei der Einschreibung an der Hochschule kurz vor Studienbeginn zu erfolgen.

7.)
Ich erhalte eine Fehlermeldung, wenn ich das Datum oder Land meines Schulabschlusses eingeben will.

Bei der Eingabe gibt es zwei Varianten, die man unbedingt unterscheiden muss:

a) Ihr habt euren Schulabschluss bereits erreicht. In der Länderliste könnt ihr Deutschland wählen, dann die Art eures Schulabschlusses, z.B. Allgemeine Hochschulreife. Ihr könnt dann aber nur noch ein Datum in der Vergangenheit eingeben.

b) Ihr habt euren Schulabschluss noch nicht erreicht. In der Länderliste müsst ihr dann unbedingt die Bundesrepublik Deutschland wählen, damit ihr ein Datum in der Zukunft wählen könnt.
(Wählt ihr statt dessen ''Deutschland'' in der Länderliste, erhaltet ihr bei Eingabe eines Datums in der Zukunft die Fehlermeldung ''Das Land war zum angegebenen Zeitpunkt noch nicht aktiv''.










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