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Losverfahren um die Studienplätze
Gegen die bisherige Praxis, ausländische Bewerber unabhängig vom Abischnitt einfach der Losgruppe C zuzuordnen und ihnen damit entsprechende Chancen im Losverfahren zu gewähren (es gibt fünf Loskategorien A - E) , hat in 2011 eine Bewerberin mit belgischem Schulabschluss erfolgreich geklagt. Derzeit steht leider noch nicht fest, wie die Niederländer diesen Richterspruch bezüglich der Bewerbung von Ausländern umsetzen werden. Für die Bewerbung zum Studienjahr 2012/13 besteht deshalb einige Unklarheit.
Da die Niederländer diesen Richterspruch aber in hoffentlich naher Zukunft irgendwie umsetzen werden müssen, hier eine kurze Erklärung des gewichteten Losverfahrens, welches bisher nur für Niederländer galt:
Die Studienplätze werden in einem Losverfahren vergeben (sog. Loting).
Bei der Verlosung gibt es unterschiedliche Losgruppen, die Zuordnung zu einer Losgruppe erfolgt an Hand des erreichten Notendurchschnittes des Schulabschlusses. Bisher orientierte sich die Zuordnung zu einer Losgruppe am niederländischen Notensystem, welches von 1 bis 10 (Bestnote) geht.
Die Note 10 wird in NL so gut wie nie vergeben, die Note 9 ist nur sehr selten zu finden und entspricht evtl. dem deutschen ''sehr gut (+)''. Die Note 6 ist die unterste Bestehensnote.
Insgesamt gibt es fünf Losgruppen, denen man entsprechend des erreichten Notendurchschnittes zugeordnet werden kann: A, B, C, D, E.
Die Zuordnung des niederländischen Notendurchschnittes erfolgt bisher so:
Losgruppe A erfordert einen Durchschnitt von 8,0 oder besser, Losgruppe B einen Durchschnitt von 7,50 bis 7,99, Losgruppe C einen Schnitt von 7,00 bis 7,49, Losgruppe D einen Schnitt von 6,5 bis 6,99, Losgruppe E einen Schnitt niedriger als 6,5.
Den einzelnen Losgruppen sind unterschiedliche Zulassungschancen im Losverfahren zugeordnet. (Vereinfacht könnte man sagen, dass man je nach Losgruppe mehr oder weniger Lose erhält.). Deshalb ist das Losverfahren ''gewichtet'' (''gewogen'' loting).
Die Chancenverteilung im Losverfahren verhält sich wie folgt: B : C : D : E = 9 : 6 : 4 : 3
(Ein Niederländer mit einem Notendurchschnitt im Schulabschluss von 7,7 (Losgruppe B) hat also doppelt so gute Zulassungschancen im Losverfahren wie jemand mit einem Notendurchschnitt von 6,3 (Losgruppe E).
Falls man auf Grund eines sehr guten Notendurchschnittes der Losgruppe A zugeordnet wird, erhält man direkt eine Zulassung für das gewählte Studium. Da Notendurchschnitte von 8,0 oder besser in NL aber selten sind, werden in allen zulassungsbeschränkten Studienfächern die weitaus meisten Studienplätze über das Losverfahren vergeben. Es handelt sich also beim Losverfahren für die Gruppen B bis E keinesfalls um Restkontingente!
Fazit: Die Zulassungschancen in den Numerus fixus Fächern sind also vom erreichten Durchschnitt des Schulabschlusses abhängig. Bei hervorragendem oder sehr gutem Durchschnitt kann auch eine Direktzulassung erfolgen (man nimmt zwar am Losverfahren teil, landet aber eigentlich nicht in der Lostrommel).
Beispiel: Die Zulassungschancen für den Studiengang Humanmedizin lagen in 2006 je nach Losgruppe bei: Losgruppe A (direkte Zulassung, also 100%),
Losgruppe B (90 %), Losgruppe C (60%), Losgruppe D (40%), Losgruppe E (30%).
Die zukünftige Vergabepraxis für ausländische Bewerber wird also wahrscheinlich wesentlich davon abhängen, ob und wie die Niederländer ausländische Notendurchschnitte im Schulabschluss auf ihre eigenes Notensystem umrechnen werden.
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